Am Mittwoch, 14. Januar 2026, kann es an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund eines Warnstreiks der tarifbeschäftigten Lehrkräfte zu Unterrichtsausfällen kommen. Das Bildungsministerium und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben dafür eine Vereinbarung zu Notdiensten an öffentlichen Schulen getroffen. 009-25 Warnstreik
Für Grund- und Förderschulen gilt: Schülerinnen und Schüler werden betreut. Wie viele Lehrkräfte tatsächlich streiken, kann im Vorfeld nicht zuverlässig vorhergesagt werden. 009-25 Warnstreik
Kernpunkte der Notdienst-Vereinbarung (kurz):
- Notdienste bei Bedarf insbesondere an Grund- und Förderschulen 009-25 Warnstreik
- Wenn verbeamtete Lehrkräfte an der Schule eingesetzt sind, übernehmen sie im Notfall die Betreuung 009-25 Warnstreik
- Wo keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit erforderlich 009-25 Warnstreik
- Für notwendige Notdienste werden (je nach Situation) mindestens zwei GEW-Mitglieder vom Streik ausgenommen; grundsätzlich gilt das Prinzip der Freiwilligkeit 009-25 Warnstreik

